Umgang mit Ratten

Bild: Denita Kireva/pexels

Die Informationsveranstaltung im Juli zur Rattenbegrenzung in Weddelbrook war sehr gut besucht. Der Schädlingsbekämpfer Frank Schrader informierte die Anwesenden ausführlich und beantwortete die zahlreichen Fragen der Weddelbrooker:innen. Als wirksamste Strategie bezeichnete er, die Nagetiere durch achtsamen Umgang mit Nahrungsmitteln nicht zu “füttern” und Unterschlupfmöglichkeiten zu verhindern. Für alle, die nicht dabei sein konnten, haben wir die wesentlichen Informationen zusammengetragen. I

Für den Herbst 2024 ist in Weddelbrook eine gemeinsame Kampagne von Gemeinde und Bürger:innen zur Rattenbegrenzung geplant. Die Gemeinde wird den Termin in allen Medien rechtzeitig bekannt geben.

Lebensweise

In unserer Region kommt hauptsächlich die Wanderratte vor. Wanderratten vermehren sich wie alle Nagetiere sehr schnell. Die Tragzeit beträgt etwa drei Wochen, die Lebenserwartung liegt bei etwa 3-4 Jahren. Jungtiere sind bereits im 3. Lebensmonat geschlechtsreif. Ein Rattenpaar bringt ca.100-150 Nachkommen pro Jahr hervor.

Wanderratten sind fähig zu springen, zu schwimmen, zu tauchen und senkrechte Rohre hochzuklettern, wodurch sie fast überall eindringen können. Die Wanderratte lebt in erster Linie unterirdisch in einem selbst gegrabenen, weitverzweigten Gangsystem oder nutzt vorhandene Hohlräume und Todschächte wie z.B. in der Kanalisation.

Die Wanderratte ist ein Allesfresser, wobei pflanzliche Nahrung oft überwiegt. Ihr hochentwickelter Geruchsinn führt sie auch im Dunkeln zielsicher zu ihrer Nahrung. Ratten sind nachtaktive Tiere. Ein Auftreten bei Tageslicht deutet auf einen starken Befall hin.

Gefahren

Ratten verursachen Sachschäden durch Nagen und Wühlen an Kabeln, Rohren und Gebäuden. Überdies können sie durch ihren Kot und Urin gefährliche Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen, z.B. Salmonellen, Trichinose, Ruhr, Cholera oder Leptospirose (Weilsche Krankheit, die sogar als Berufskrankheit bei Kanalarbeitern anerkannt wird). Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen akuten Befall zu stoppen (vgl. Infektionsschutzgesetz).

Vorbeugung

Um das Risiko eines Rattenbefalls deutlich zu reduzieren, sind oft schon einfache Maßnahmen ausreichend. Wenn es an Nahrung oder geeigneten Versteckmöglichkeiten mangelt, wird  einem Rattenbefall bereits effektiv vorgebeugt.

Einfache Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • keine Küchenabfälle über die Kanalisation (Toilette oder Spülbecken)entsorgen
  • keine Lebensmittel achtlos wegwerfen
  • keine Lebensmittel auf offenen Komposthaufen entsorgen
  • Essensreste nur über den Hausmüll (Bio- oder Restmüll) entsorgt werden
  • den Gelben Sack erst am Tag der Abholung an die Straße stellen
  • keine Futtermittel für Haustiere oder wilde Vögel oder Reste von Katzen-
  • oder Hundenahrung offenstehen lassen
  • Fütterung wild lebender Tiere (z.B. Enten, Tauben, Fische) unterlassen, Futterreste ziehen Ratten an
  • bei Vogelhäuschen sollte beobachtet werden, wer von ihnen Gebrauch macht
  • für Ratten zugängliche Bereiche aufräumen und entrümpeln, dadurch werden Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten entzogen

An Gebäuden können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, dazu gehören u.a.

  • Beseitigen von baulichen Mängeln, z.B. Wanddurchbrüchen und Türspalten
  • Vergittern von Kellerfenstern und Lüftungsschächten
  • Reparieren von defekten Kanalrohren
  • Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme

Befall erkennen

Sichere Indizien dafür, dass Ratten in der Umgebung vorkommen, sind Rattenlöcher (Durchmesser bis etwa 6-10 cm) und Rattenkot. Oft erkennt man einen Befall auch an hinterlassenem Nistmaterial, wie Fetzen von Pappe, Dämmmaterial und Ähnlichem. Ratten bewegen sich auf immer wieder benutzten Laufwegen an Wänden und Mauern entlang, die auf unbefestigtem Grund (da ausgetreten) gut erkennbar sind.

Rattenbekämpfung

Um die Rattenpopulation wirksam zu begrenzen, sind zeitlich abgestimmte Maßnahmen durch Gemeinde und Grundstückseigentümer*innen sinnvoll.

Für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum, z.B. Kanalisation, ist die Gemeinde zuständig.

Wenn sich Ratten auf privaten Grundstücken angesiedelt haben, weil sie dort Nahrung oder Nistplätze finden, sind die Eigentümer*innen verpflichtet, dagegen Maßnahmen zu ergreifen.

Im Handel können Köderboxen mit Rattengift erworben werden. Die Köder müssen unbedingt in den Boxen befestigt werden, damit sie für Kinder und andere Tiere nicht gefährlich werden. Köder und Köderboxen sollten mit Handschuhen angefasst und entlang der Laufwege aufgestellt werden. Es braucht in der Regel etwa 2-3 Wochen bis sich die Ratten auf ein neues Futterangebot eingelassen haben. Alle 3 Wochen sollte eine Kontrolle der Köderboxen mit gegebenenfalls einer Nachbefüllung stattfinden.

Sollte die Bekämpfung so nicht erfolgreich sein, ist es sinnvoll, die Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Professionelle Schädlingsbekämpfer sollten eine Prüfurkunde der Industrie- und Handelskammer mit einem Sachkundenachweis vorlegen können. Achten Sie darauf, dass Ihnen von der Schädlingsbekämpfungsfirma ein Bekämpfungsprotokoll ausgestellt wird.

Eine/n sachkundige/n Schädlingsbekämpfer/in findet man im Internet, u. a. bei dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV), oder beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (VFöS).

Jutta Kay / Birgit Wienck

01.08.2024 Update zur Sanierung der Glückstädter Straße (K30)

Ab dem 05.08.2024 wird der Ausbau der K30 mit dem III. Bauabschnitt fortgesetzt. Der Bauablaufplan sieht einen Zeitraum für diesen Anschnitt bis ca. Anfang Dezember 2024 vor. Die üblichen möglichen Unwägbarkeiten wie Schlechtwetter, Verfügbarkeit der Maschinen etc. können diesen Zeitablauf verändern.

Es beginnt mit Fräsarbeiten, die direkt an den jetzigen Bauabschnitt II anschließen und über die Abzweigung “Vogelzunge” bis Höhe Hausnummer 34 geführt werden. Gleichzeitig wird die Straße “Vogelzunge” bis zur Kreuzung Schulstraße ebenfalls gefräst.

Damit wird die Straße Roter Weg zur Sackgasse, eine Zufahrt von oder zur Glückstädter Straße ist nicht möglich.

Aus diesem Grund sind diese vorgenannten Bereiche für den Verkehr gesperrt. Ab dem 05.08.2024 06:00h bis einschließlich 07.08.2024 17:00h dürfen hier keine Fahrzeuge abgestellt oder geparkt werden, die die Fräsarbeiten behindern.

Während der gesamten Arbeiten bis zum Ende des III. Bauabschnittes muss der Baustellenbereich frei von Fahrzeugen sein. Für Fußgänger wird jederzeit eine Seite der Straßen nutzbar sein.

Leider müssen wir ab sofort auf die Einhaltung der absoluten Sperrung für Fahrzeuge bestehen, da in der Vergangenheit die Sicherungseinrichtungen und Absperrungen willkürlich geöffnet und verschoben wurden.

Im Bereich der Hausnummern 24 bis 34 werden keine Rohrleitungsarbeiten ausgeführt, daher sind für die Anlieger die Grundstücke nach den Fräsarbeiten auch mit Fahrzeugen erreichbar.

Für die anderen betroffenen Anlieger werden in anlassbezogenen Einzelgesprächen Lösungen mit der ausführenden Firma Gottwald besprochen und umgesetzt, soweit diese im Zuge der Baumassnahmen realisierbar sind.

Für Rückfragen steht nach wie vor direkt der Bauleiter der Fa. Gottwald, Herr Jan Rade, unter der Rufnummer mobil 0175 / 885 51 32 zur Verfügung.