In den Sommerferien ist die Sanierung der Kreisstraße 30 in eine neue Bauphase getreten, sodass ein Passieren der Glückstädter Straße zwischen Weddelbrook und Mönkloh nicht mehr möglich ist. Zum Schuljahresbeginn muss die Buslinie 7505 deshalb einen anderen Weg nehmen:
· Die morgendlichen Fahrten werden von Heidkaten kommend wie gewohnt Heidmoor bedienen und anschließend eine Stichfahrt bis zur Haltestelle „Mönkloh, Hermann-Brettin-Straße“ machen. Die Haltestelle „Mönkloh, Glückstädter Straße“ kann nicht mehr bedient werden. Die Abfahrtszeit in Mönkloh wird ca. 06:55 – 06:58 Uhr, also etwas früher als gewohnt, sein. Die Haltestellen „Heidmoor, Waldchaussee 20“, „Weddelbrook, Achtern Lohn“ und „Weddelbrook, Lohnkamp“ werden einige Minuten später (ca. ab 07:00 Uhr ff.) bedient. Wir bitten darum, besonders in den ersten Tagen etwas Pufferzeit einzuplanen.
· Die Umstiege in Weddelbrook in Richtung der Grundschule Hitzhusen bleiben unverändert an der Ersatzhaltestelle für „Schulstraße“.
· Auch auf den Rückfahrten muss nach der Bedienung Weddelbrooks eine Stichfahrt nach Mönkloh gemacht werden, bevor der Bus Heidmoor erreicht.
· Innerhalb Weddelbrooks wird sich die Bedienungssituation auch im Hinblick auf die Haltestellenlagen verändern, denn in der Glückstädter Straße wird die neu eingerichtete, zentrale Haltestelle „Weddelbrook, Höh“, östlich der Kreuzung Höh / Kastanienallee / Glückstädter Straße die bisherigen Haltestellen „Wrister Straße“ und „Vogelzunge“ ersetzen. Besonders auf dem Rückweg soll diese neue Haltestelle genutzt werden, weil dadurch das unnötige „Kreiseln“ der Busse durch Weddelbrook reduziert werden kann.
Die Überlegungen zu diesen Änderungen wurden zwar frühzeitig aufgenommen, leider konnte aber der vorbereitete Fahrplan nicht mehr vollständig verarbeitet werden. Wir bedauern dies sehr – die Autokraft GmbH wird aber rechtzeitig vor Schuljahresbeginn mit Aushängen an den Haltestellen informieren. Wir gehen außerdem davon aus, dass noch im September ein tragfähiger Fahrplan erarbeitet und in alle Auskunfts- und Dispositionssysteme eingespeist wird, sodass dann auch Haltestelleninnenanzeigen und –ansagen wieder zum Fahrweg passen.
Die Informationsveranstaltung im Juli zur Rattenbegrenzung in Weddelbrook war sehr gut besucht. Der Schädlingsbekämpfer Frank Schrader informierte die Anwesenden ausführlich und beantwortete die zahlreichen Fragen der Weddelbrooker:innen. Als wirksamste Strategie bezeichnete er, die Nagetiere durch achtsamen Umgang mit Nahrungsmitteln nicht zu “füttern” und Unterschlupfmöglichkeiten zu verhindern. Für alle, die nicht dabei sein konnten, haben wir die wesentlichen Informationen zusammengetragen. I
Für den Herbst 2024 ist in Weddelbrook eine gemeinsame Kampagne von Gemeinde und Bürger:innen zur Rattenbegrenzung geplant.Die Gemeinde wird den Termin in allen Medien rechtzeitig bekannt geben.
Lebensweise
In unserer Region kommt hauptsächlich die Wanderratte vor. Wanderratten vermehren sich wie alle Nagetiere sehr schnell. Die Tragzeit beträgt etwa drei Wochen, die Lebenserwartung liegt bei etwa 3-4 Jahren. Jungtiere sind bereits im 3. Lebensmonat geschlechtsreif. Ein Rattenpaar bringt ca.100-150 Nachkommen pro Jahr hervor.
Wanderratten sind fähig zu springen, zu schwimmen, zu tauchen und senkrechte Rohre hochzuklettern, wodurch sie fast überall eindringen können. Die Wanderratte lebt in erster Linie unterirdisch in einem selbst gegrabenen, weitverzweigten Gangsystem oder nutzt vorhandene Hohlräume und Todschächte wie z.B. in der Kanalisation.
Die Wanderratte ist ein Allesfresser, wobei pflanzliche Nahrung oft überwiegt. Ihr hochentwickelter Geruchsinn führt sie auch im Dunkeln zielsicher zu ihrer Nahrung. Ratten sind nachtaktive Tiere. Ein Auftreten bei Tageslicht deutet auf einen starken Befall hin.
Gefahren
Ratten verursachen Sachschäden durch Nagen und Wühlen an Kabeln, Rohren und Gebäuden. Überdies können sie durch ihren Kot und Urin gefährliche Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen, z.B. Salmonellen, Trichinose, Ruhr, Cholera oder Leptospirose (Weilsche Krankheit, die sogar als Berufskrankheit bei Kanalarbeitern anerkannt wird). Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen akuten Befall zu stoppen (vgl. Infektionsschutzgesetz).
Vorbeugung
Um das Risiko eines Rattenbefalls deutlich zu reduzieren, sind oft schon einfache Maßnahmen ausreichend. Wenn es an Nahrung oder geeigneten Versteckmöglichkeiten mangelt, wird einem Rattenbefall bereits effektiv vorgebeugt.
Einfache Maßnahmen sind zum Beispiel:
keine Küchenabfälle über die Kanalisation (Toilette oder Spülbecken)entsorgen
keine Lebensmittel achtlos wegwerfen
keine Lebensmittel auf offenen Komposthaufen entsorgen
Essensreste nur über den Hausmüll (Bio- oder Restmüll) entsorgt werden
den Gelben Sack erst am Tag der Abholung an die Straße stellen
keine Futtermittel für Haustiere oder wilde Vögel oder Reste von Katzen-
bei Vogelhäuschen sollte beobachtet werden, wer von ihnen Gebrauch macht
für Ratten zugängliche Bereiche aufräumen und entrümpeln, dadurch werden Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten entzogen
An Gebäuden können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, dazu gehören u.a.
Beseitigen von baulichen Mängeln, z.B. Wanddurchbrüchen und Türspalten
Vergittern von Kellerfenstern und Lüftungsschächten
Reparieren von defekten Kanalrohren
Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme
Befall erkennen
Sichere Indizien dafür, dass Ratten in der Umgebung vorkommen, sind Rattenlöcher (Durchmesser bis etwa 6-10 cm) und Rattenkot. Oft erkennt man einen Befall auch an hinterlassenem Nistmaterial, wie Fetzen von Pappe, Dämmmaterial und Ähnlichem. Ratten bewegen sich auf immer wieder benutzten Laufwegen an Wänden und Mauern entlang, die auf unbefestigtem Grund (da ausgetreten) gut erkennbar sind.
Rattenbekämpfung
Um die Rattenpopulation wirksam zu begrenzen, sind zeitlich abgestimmte Maßnahmen durch Gemeinde und Grundstückseigentümer*innen sinnvoll.
Für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum, z.B. Kanalisation, ist die Gemeinde zuständig.
Wenn sich Ratten auf privaten Grundstücken angesiedelt haben, weil sie dort Nahrung oder Nistplätze finden, sind die Eigentümer*innen verpflichtet, dagegen Maßnahmen zu ergreifen.
Im Handel können Köderboxen mit Rattengift erworben werden. Die Köder müssen unbedingt in den Boxen befestigt werden, damit sie für Kinder und andere Tiere nicht gefährlich werden. Köder und Köderboxen sollten mit Handschuhen angefasst und entlang der Laufwege aufgestellt werden. Es braucht in der Regel etwa 2-3 Wochen bis sich die Ratten auf ein neues Futterangebot eingelassen haben. Alle 3 Wochen sollte eine Kontrolle der Köderboxen mit gegebenenfalls einer Nachbefüllung stattfinden.
Sollte die Bekämpfung so nicht erfolgreich sein, ist es sinnvoll, die Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Professionelle Schädlingsbekämpfer sollten eine Prüfurkunde der Industrie- und Handelskammer mit einem Sachkundenachweis vorlegen können. Achten Sie darauf, dass Ihnen von der Schädlingsbekämpfungsfirma ein Bekämpfungsprotokoll ausgestellt wird.