Open Air Kino am 06.09.2025

Am 6.9.2025 lädt die Gemeinde Weddelbrook zum Freilichtkino ein.

Gezeigt wird: Die Peanuts – der Film 2015, FSK 0

Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr auf dem Schulhof Weddelbrook. Der Film startet, sobald es dunkel genug ist.

Der Eintritt ist frei. Snacks, Getränke und Sitzgelegenheiten bitte mitbringen

Sanierung der K30 zwischen Weddelbrook und Hitzhusen vom 10.09.2025 – voraussichtlich 22.09.2025, Hier: geänderte Streckenführung der Buslinie 7505

Aufgrund einer Fahrbahnsanierung wird vom 10.09. bis voraussichtlich 22.09.2025 die Kreisstraße 30 zwischen Weddelbrook und Hitzhusen gesperrt. Die Buslinie 7505 muss deshalb eine Umleitung fahren, die ca. 10 Minuten frühere Abfahrten bzw. spätere Ankünfte zur Folge hat. Die Terminlage ist wegen des dann gerade beginnenden Schuljahres ausgesprochen unglücklich, eine Verschiebung der Baumaßnahme war aber nicht möglich. Zumindest ist es gelungen, die ersten beiden Schultage im gewohnten Fahrplan fahren zu können, sodass die Gelegenheit besteht, die Schülerinnen und Schüler auf die kurzfristige Änderung hinzuweisen.

Die geänderten Fahrplandaten sollen auch in der hvv-App angezeigt werden. Die Autokraft wird außerdem an den Haltestellen Aushänge anbringen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Lars Anders

SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg

Ochsenzoller Straße 147 | 22848 Norderstedt

Fon: (040) 309850-96 | Fax: (040) 309850-81

dithmarschen.de | kreis-pinneberg.de | segeberg.de

Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. Juli 2025 die Entwürfe der neuen Regionalpläne Windenergie (formal: Teilaufstellungen der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein, Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land) beschlossen. Sie sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne Windenergie aus dem Jahr 2020 ersetzen.

Weitere Erläuterungen finden Sie auf dieser Seite: www.schleswig-holstein.de/windenergie

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zu dieser Teilfortschreibung erfolgt vom 7. August bis 8. Oktober 2025. Die Bekanntmachung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens mit weiteren Informationen erfolgte am 30. Juli 2025 im Amtsblatt Schleswig-Holstein (Amtsbl. Schl.-H. 2025 / 265).

Die Teilaufstellungen wurden eingeleitet durch die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 19. Dezember 2023 (Amtsbl. Schl.-H. 2024 S. 78).

Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Die zukünftigen Regionalpläne Windenergie setzen dazu die Vorgaben der laufenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land in konkrete Vorranggebiete um.

Die Entwürfe der Regionalpläne für die drei Planungsräume umfassen jeweils einen Plantext, eine Karte der Vorranggebiete und einen Umweltbericht. Teil des Umweltberichts sind unter anderem rund 980 Datenblätter, in denen zu jeder einzelnen Potenzialfläche erläutert wird, wie die Landesplanung zu ihrer Abwägungsentscheidung gelangt ist.

Die Entwürfe der Regionalpläne sind im Anhörungsportal BOB.SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme wird ab dem 7. August 2025 freigeschaltet und mit Ablauf des 8. Oktober 2025 enden. Hinsichtlich der genauen Modalitäten des Beteiligungsverfahrens wird auf die o.g. Bekanntmachung verwiesen.

Papierexemplare der Planunterlagen liegen während des Beteiligungszeitraumes bei der Landesplanungsbehörde zur Einsicht aus; eine Versendung von Papierunterlagen erfolgt nicht. 

Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch abgegeben werden. Nutzen Sie dafür möglichst das Online-Beteiligungsportal BOB.SH oder übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an  . Auch eine Übermittlung per Post ist möglich. Wir bitten Sie, ihre Stellungnahme nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB.SH, per E-Mail oder per Post.