Wöchentliche Baubesprechung
Bundesverwaltungsgericht erklärt am 18.07.2023 §13b BauGB für EU-rechtswidrig. Bis zur Klärung können keine Grundstücke verkauft werden.
Wöchentliche Baubesprechung
Bundesverwaltungsgericht erklärt am 18.07.2023 §13b BauGB für EU-rechtswidrig. Bis zur Klärung können keine Grundstücke verkauft werden.