Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. Juli 2025 die Entwürfe der neuen Regionalpläne Windenergie (formal: Teilaufstellungen der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein, Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land) beschlossen. Sie sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne Windenergie aus dem Jahr 2020 ersetzen.

Weitere Erläuterungen finden Sie auf dieser Seite: www.schleswig-holstein.de/windenergie

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zu dieser Teilfortschreibung erfolgt vom 7. August bis 8. Oktober 2025. Die Bekanntmachung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens mit weiteren Informationen erfolgte am 30. Juli 2025 im Amtsblatt Schleswig-Holstein (Amtsbl. Schl.-H. 2025 / 265).

Die Teilaufstellungen wurden eingeleitet durch die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 19. Dezember 2023 (Amtsbl. Schl.-H. 2024 S. 78).

Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Die zukünftigen Regionalpläne Windenergie setzen dazu die Vorgaben der laufenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land in konkrete Vorranggebiete um.

Die Entwürfe der Regionalpläne für die drei Planungsräume umfassen jeweils einen Plantext, eine Karte der Vorranggebiete und einen Umweltbericht. Teil des Umweltberichts sind unter anderem rund 980 Datenblätter, in denen zu jeder einzelnen Potenzialfläche erläutert wird, wie die Landesplanung zu ihrer Abwägungsentscheidung gelangt ist.

Die Entwürfe der Regionalpläne sind im Anhörungsportal BOB.SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme wird ab dem 7. August 2025 freigeschaltet und mit Ablauf des 8. Oktober 2025 enden. Hinsichtlich der genauen Modalitäten des Beteiligungsverfahrens wird auf die o.g. Bekanntmachung verwiesen.

Papierexemplare der Planunterlagen liegen während des Beteiligungszeitraumes bei der Landesplanungsbehörde zur Einsicht aus; eine Versendung von Papierunterlagen erfolgt nicht. 

Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch abgegeben werden. Nutzen Sie dafür möglichst das Online-Beteiligungsportal BOB.SH oder übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an  . Auch eine Übermittlung per Post ist möglich. Wir bitten Sie, ihre Stellungnahme nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB.SH, per E-Mail oder per Post. 

2. Entwurf des Landesentwicklungsplans Windenergie

Die Landesregierung hat am 29. April 2025 den zweiten Entwurf eines neuen Landesent-
wicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen.

Der zweite Entwurf des LEP Windenergie ist im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar.

Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem 21. Mai 2025 bis zum 21. Juli 2025 bestehen.

    Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein

    Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 8. April 2025 den 2. Entwürfen der Landesverordnungen über die Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein zugestimmt

    Die öffentlichen Beteiligungsverfahren zu den 2. Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung für die Planungsräume I, II und III erfolgen vom 08. Mai bis 08. August 2025.

    Die Entwürfe der Landesverordnungen sowie ihre Anlagen stehen im Online-Beteiligungsportal BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de) zur Verfügung. 

    Alle Bürger:innen von Weddelbrook haben die Möglichkeit, hier bis zum 8. August 2025 online eine Stellungnahme abzugeben.

    Weitere Informationen zur Neuaufstellung der Regionalpläne finden Sie auf der Internetseite im Landesportal unter schleswig-holstein.de – Neuaufstellung Regionalpläne.