Zwischen Weddelbrook, Hitzhusen und Föhrden-Barl sind drei Windkraftanlagen geplant
Die Energiequelle GmbH aus Zossen (Brandenburg) plant die Errichtung eines Windparks im Außenbereich der Gemeinden Föhrden-Barl und Weddelbrook mit insgesamt drei Anlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 148 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Leistung von 6 Megawatt ( MW) pro Anlage.
Die drei Vestas-Anlagen, die unweit des Weges “Kaling” errichtet werden sollen, werden deutlich höher und leistungsstärker als die fünf bereis im Bau befindlichen Nordex-Windkraftanlagen zwischen Weddelbrook und Lentföhrden (siehe weiter unten auf dieser Seite).
Informationen zu dem Projekt am “Kaling”:
https://www.energiequelle.de/weddelbrook/



In Hitzhusen wurde bereits vor Jahren der Verein “Lebenswertes Auenland” gegründet. Der Verein widmet sich dem Schutz und der Bewahrung der Natur des Holsteiner Auenlandes und der Verhinderung von deren Gefährdungen insbesondere durch Windkraftanlagen sowie dem Schutz des Lebensraums für die heimische Bevölkerung und Tierarten.


Windpark Lentföhrden
Zwischen Weddelbrook und Lentföhrden werden fünf Windkraftanlagen gebaut
Der geplante Standort für den “Windpark Lentföhrden” befindet sich zwischen den Gemeinden Lentföhrden und Weddelbrook im Kreis Segeberg, südöstlich vom Bad Bramstedter Ortsteil Bissenmoor. Die Anlagen befinden sich nach der Errichtung auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen unweit des Ramshornweges am Weddelbrooker Gemeinderand.
Der Windpark wird aus fünf Windenergieanlagen vom Typ Nordex N133/4800 bestehen. Die Anlagen haben jeweils eine Nabenhöhe von 125 m und einen Rotordurchmesser von 133 m. Die Gesamthöhe der Anlagen wird 191,5 m betragen. Jede dieser Anlagen hat dabei eine Leistung von 4,8 Megawatt (MW).

Die erste von fünf Anlagen wächst:

Drei Anlagen werden auf Weddelbrooker Gebiet errichtet, zwei auf Lentföhrdener Gelände.
Quelle: EnBW
https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/windpark-lentfoehrden/


29.12.2020

Ältere Informationen:
18.09.2020
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hält im inzwischen vierten Entwurf des Regionalplans drei Flächen zwischen Weddelbrook und Lentföhrden als Standorte für Windkraftanlagen geeignet, ebenso ein Gelände zwischen Weddelbrook, Hitzhusen und Föhrden-Barl.
Historie bis zum 3. Entwurf:
Die Gemeindevertretung hatte sich bereits früher mit deutlicher Mehrheit gegen die Ausweisung von Windenergieflächen auf Weddelbrooker Gemeindegebiet sowie in den Grenzbereichen zu den Nachbargemeinde Lentföhrden und Hitzhusen im zweiten Entwurf des Landes SH angesprochen. Inzwischen liegt der dritte Entwurf vor: Auch dagegen hat die Gemeindevertretung Einwände erhoben.
Die endgültige Festsetzung durch die Landesregierung ist für September 2020 geplant.

Quelle: Land SH /
https://bolapla-sh.de/file/ec941cfc-2274-11ea-8973-0050569710bc

Die Flächen zwischen Weddelbrook und Lentföhrden werden in den Planungsunterlagen des Landes als PR3_SEG_043 bezeichnet: Die drei Teilbereiche sind zusammen ca. 34,7 Hektar groß und befinden sich überwiegend auf Lentföhrdener Hoheitsgebiet. Aber auch einen Teil des Weddelbrooker Gemeindegebietes halten die Planer für geeignet.

Alle gelben Bereiche waren noch im 2. Entwurf als sogenannte Potenzialflächen vorgesehen, ein Teil davon wurde im 3. Entwurf gestrichen. Übrig geblieben sind die rot schraffierten Vorrangflächen.
Quelle: Land SH / https://bolapla-sh.de/file/ec941cfc-2274-11ea-8973-0050569710bc

Die Fläche zwischen Weddelbrook, Hitzhusen und Föhren-Barl wird in den Planungsunterlagen des Landes als PR3_SEG_032 bezeichnet und misst rund 20,2 Hektar. Auch hier wurde im Vergleich zum 2. Entwurf ein Teilbereich gestrichen. Der rot schraffierte Bereich ist die sogenannte Vorrangfläche.
Quelle: Land SH / https://bolapla-sh.de/file/ec941cfc-2274-11ea-8973-0050569710bc
Planungsschritte und- unterlagen des Landes Schleswig-Holstein
Der dritte Entwurf enthält insgesamt 341 Vorranggebiete für Windenergie auf insgesamt rund zwei Prozent der Fläche Schleswig-Holsteins.
Am 17. Dezember 2019 hat die Landesregierung den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan beschlossen. Damit wurde auch ein neues Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gestartet. Alle relevanten Karten und Unterlagen zu den Beteiligungsverfahren werden im Online-Portal https://bolapla-sh.de/ zur Verfügung gestellt. Dort konnten bis zum 13. März 2020 Stellungnahmen abgegeben werden. Weitere Erläuterungen zum Anhörungsverfahren hier.