Stallpflicht für Geflügel fällt

Landesweit gibt es immer weniger Geflügelpest-Fälle. Nun dürfen Hühner und Gänse wieder ins Freie – mit Ausnahmen.

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ist es die heftigste und am längsten andauernde Geflügelpest-Epidemie, die Europa und Deutschland seit dem Beginn der Aufzeichnungen getroffen hat. Nun zeichnet sich ein Ende der Seuche ab. “Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln hat seit der zweiten Märzhälfte spürbar nachgelassen. Daher ist es nach gründlicher Abwägung nun angemessen, den nächsten Schritt zu gehen und den Tieren von vielen Halterinnen und Haltern wieder freien Auslauf zu gönnen”, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Auf Grundlage eines neuen Erlasses des Landwirtschaftsministeriums können die Kreise und kreisfreien Städte nun landesweit die Aufstallungspflicht auf begrenzte Gebiete reduzieren.

An bestimmten Orten besteht sie allerdings weiterhin, unter anderem im Kreis Segeberg. Betroffen sind die Stadt Bad Segeberg sowie u.a. die Gemeinden  Bimöhlen, Blunk, Boostedt, Bornhöved, Daldorf,  Groß Rönnau, Klein Rönnau, Krems II, Rohlstorf, Schieren und Stipsdorf.

Für Weddelbrook besteht  zurzeit keine Aufstallungspflicht.

Quelle: Kreis Segeberg

Informationen des Kreises Segeberg vom 20. April 2017

Informationen des  schleswig-holsteinischen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume