Stellungnahme zur Windenergieplanung

Stellungnahme der Gemeinde Weddelbrook vom 31.05.2016 zur Windenergieplanung des Landes Schleswig-Holstein

Eingangs weist Bürgermeister Boyens darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 20.01.2015 die Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III mit den Ausführungen zur Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam erklärt hat. Unter Berücksichtigung der Maßgaben dieses Urteils ist die Landesregierung derzeit dabei, den Regionalplan neu aufzustellen.In der Vergangenheit sind zum einen im September 2009 und zum anderen im Januar 2012 jeweils durch Bürgerentscheide die Ausweisung von Windenergieeigungsflächen im Gemeindegebiet abgelehnt worden. Unabhängig hiervon hatte sich die Gemeindevertretung unterstützend für die Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten im Gemeindegebiet ausgesprochen. In der am 24.5.2016 stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung hat diese unter TOP 10 beschlossen, eine entsprechende Stellungnahme in der heutigen Arbeitssitzung zu erstellen und bis spätestens 31.05.2016 an die Landesplanung weiterzuleiten. Im Vorwege wurde hierzu von der Jagdgemeinschaft Weddelbrook eine im Entwurf vorliegende Stellungnahme erarbeitet. Hierzu gilt es, in dieser Sitzung zu beraten und zu entscheiden, ob und inwieweit diese bei der gemeindlichen Stellungnahme gegenüber der Landesplanungsbehörde Berücksichtigung finden sollte. Ebenfalls sollten nach Ansicht von Herrn Boyens der gültige Landschaftsplan sowie die seinerzeit für den Ort erstellte landliche Struktur- und Entwicklungsanalyse berücksichtigt bzw. einbezogen werden.

Gemeindevertreter Jörn Knüppel erhebt gegen diese Vorgehensweise Einspruch, da für die Erarbeitung der heutigen Stellungnahme die Vorbereitungszeit zu kurz ist.

Anschließend besteht auf Vorschlag von Bürgermeister Boyens Einvernehmen, die derzeit 4 Windenergie-Eignungsflächen, die sich entweder unmittelbar auf Weddelbrooker Gemeindegebiet oder auf dem Gebiet von Nachbargemeinden befinden, in nachfolgender Reihenfolge in der gegenüber der Landesplanung abzugebenden Stellungnahme zu behandeln:

  1. Gebiet Bargholz (betr. Flächen der Gemeinden Weddelbrook, Hingstheide und Föhrden-Barl)
  2. Bramauwiesen/Liethwiesen – nördlich Krücken
  3. Fläche Börnmoor
  4. Fläche große Gemeinheit

Plan Windenergieeignungsgebiete

Anschließend werden zu den vorstehenden derzeit geplanten Windenergieeignungsgebieten nachstehende Stellungnahmen abgegeben:

  1. Gebiet Bargholz (Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Weddelbrook, Hingstheide und Föhrden-Barl)
    In dieser Windeignungsfläche (WEF) befindet sich in der Gemeinde Weddelbrook der Ortsteil Krücken mit einer Splittersiedlung sowie mit dem großen Isländergestüt Vierthohen. Entsprechend des gültigen Landschaftsplanes der Gemeinde Weddelbrook sind diese Flächen für Naturschutz und Naherholungsfunktion ausgewiesen.Für das Gebiet zwischen Weddelbrook und Hingstheide ist auf die geplante Trasse der A20 und die in dem Zuge geplanten Wildbrücke im Bereich Kuhmoorholz (nördlichster Zipfel des Hasselbusch) zu verweisen.
    Die Windeignungsfläche liegt genau im Bereich der Wandertrasse des Rotwildes zwischen dem Vorkommen im Hasselbusch und den Rotwildbeständen des Kreises Steinburg im Bereich nördlich von Kellinghusen und Wrist.
    Erschließt sich Rotwild neue Gebiete durch Abwandern aus Standgebieten, so meidet es etwaige Störfaktoren. Ein Erfolg dieser Querungshilfen im Hinblick auf das Rotwild wäre bei Inanspruchnahme der Windeignungsfläche (WEF) durch Windkraftanlagen (WKA) eher in Frage zu stellen.
    Auch diese WEF tangiert einige 19a-Flächen und Feuchtbiotope, in denen der Eisvogel und diverse Enten- und Gänsearten beheimatet sind und die Kraniche, Schwarz- und Weißstorch sowie Reiher ihre Nahrungsflächen nennen.
    In den Acker- und Weideflächen sind Wiesen- und Kornweihe nicht nur als Einzelvögel, sondern auch als Brutpaar zu beobachten. Gelegentlich ist auch die Rohrweihe zu sichten.
    Der Rotmilan durchstreift gelegentlich das Gebiet als Jagdrevier.
    In der Vogelzugzeit sind große Ansammlungen von Kiebitzen zu beobachten, die nach wenigen Tagen Rast weiter ziehen. Mehrere Brutpaare verbleiben jedoch in den Flächen und nutzen diese als Lebensraum.Ebenso nutzen Singschwäne, Kraniche und Gänse die Flächen als Weide- und Schlafplatz während des Vogelzugs. Der Rotschenkel ist selten zu vernehmen und zu beobachten, die Wachtel vermehrt. Auch die Bekassine kommt vereinzelt vor.
    Gelegentlich ist auch der Große Brachvogel zu beobachten.
    Sowohl die Schleiereule, als auch die Sumpfohreule wurden gelegentlich beobachtet. Der Uhu besitzt im Bereich Kuhmoorholz seit Jahren einen Horst und geht von dort auf Revierflüge
    Der Seeadler nutzt das Gebiet als gelegentliches Jagdrevier.
    Zudem befindet sich in der WEF auf dem Weddelbrooker Gebiet die Siedlungsstelle Reumann, Bargholz, die durch diese WEF eine Umzingelungswirkung erfährt.Abstimmungsergebnis:   10   Stimmen dafür,   4   Stimmen dagegen
  2. Fläche: Bramauwiesen/Liethwiesen – nördlich KrückenDie Eignungsfläche, die sich zwischen Weddelbrook und Hitzhusen befindet, ist geprägt durch eine Ebene, die einer Endmoränenerhebung nördlich vorgelagert ist und zum erweitereten Bramautal gehört. Die Ebene weist frische Böden auf und aus der Erhebung entspringen Quellen, die die Ebene mit Wasser versorgen.
    In der Ebene befinden sich neben den Klärteichen der Gemeinde Weddelbrook auch noch andere Teiche, die zahlreichen Enten- und Gänsearten als Rückzugsort und Brutplatz dienen, vornehmlich Reiher-, Krick-, Knäck und Stockente, sowie Brandente und Graugans.
    Auf Seiten der Hitzhusener Gemarkung befindet sich eine seit vielen Jahren etablierte Graureiherkolonie mit ca. 40 Horsten. Die Jung- und Altvögel dieser Kolonie suchen täglich die feuchten Wiesen, Teiche, Gräben und Wiesenfurchen zur Nahrungssuche auf und sind in der gesamten Gemarkung Weddelbrook täglich in vermehrter Zahl anzutreffen.
    Durch die ebenfalls in Hitzhusen (Ortsmitte) ansässige Weißstorchkolonie (ca. 35 Brutpaare und 20 Einzelvögel) und 2 -3 Brutpaaren in Weddelbrook kommt es in der oben genannten Fläche und der gesamten Gemarkung Weddelbrook zu einem starken Vorkommen von Weißstörchen.
    Die stets feuchten Wiesen und Äcker, Wasserläufe und Gräben sind im Jahresverlauf häufig Rastplatz für durchziehende Vogelarten wie Sing- und Höckerschwäne, Gänse und Kiebitz, die zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen dort verweilen, bevor sie weiterziehen.
    Der Kiebitz ist in den Dauergrün- und Ackerflächen als Brutvogel stets zu beobachten. Die Bekassine ist in diesen Flächen regelmäßig akustisch wie auch optisch beobachtet worden, ebenso die Wachtel und die Sumpfohreule.
    Der Mäusebussard ist in der ganzen Fläche ganzjährig zu beobachten.
    Regelmäßig durchstreift der Seeadler das Gebiet und gelegentlich auch der Fischadler. Weiterhin ist der Turmfalke regelmäßig zu beobachten, ebenso gelegentlich der Rotmilan.
    Im Hinblick auf die Wasserflächen und den alten Baumbestand der Endmoränenerhebung ist auf ein konstantes Fledermausvorkommen verschiedener Arten hinzuweisen, das jedoch nur schwer zu quantifizieren ist.
    Als Brutvogel der Nachbargemeinde Heidmoor nutzt der Kranich die feuchten Wiesen gelegentlich als Nahrungsfläche und kommt in der Gemarkung dauerhaft vor. Ebenso der Schwarzstorch, der an den Klärteichen gelegentlich gesichtet wird und dessen Horst im Bereich Königsgehege vermutet wird, wo vor 20 Jahren eine Plattform in die Krone eines Baumes gesetzt wurde.Abstimmungsergebnis:   10   Stimmen dafür,   4   Stimmen dagegen
  3. Fläche: Börnmoor
    Es wird darauf hingewiesen, dass in dieser WEF entsprechend des gültigen Landschaftsplanes der Gemeinde Weddelbrook aus dem Jahre 1998 ein Biotopverbundsystem T 7, 8 und 9 gelegen ist und zudem ist die gesamte Fläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.Die Windeignungfläche Börnmoor schließt mehrere 19a-Flächen ein, die als Lebens- und Nahrungsraum verschiedener Arten dienen.
    Die Gewässer sind seit vielen Jahren Brut- und Lebensraum von Graugänsen, Stock-, Krick-, Knäck- und Reiherenten, sowie dem Eisvogel.
    Dem Schwarzstorch dienen die Biotopflächen und alle umliegenden Flächen als Nahrungs- und Lebensraum. Sein Horst wird wie oben bereits erwähnt im Königsgehege vermutet. Ebenfalls regelmäßig zu Nahrungssuche in diesem Gebiet unterwegs ist der Kranich, dessen Brutgebiet im Moor südlich des Königsgeheges (Heidmoor/FHG) zu finden ist. Die Weissstörche der Umgebung nutzen die Feuchtbiotope als Nahrungsgebiet und sind regelmäßig zu beobachten.
    Auch die Sumpfohreule ist regelmäßig zu beobachten. Ihr Gelege wird in den Feuchtwiesen des Bachlaufes vermutet.
    Der Fischadler duchstreift auf der Nahrungssuche gelegentlich die Flächen.
    Fledermäuse sind auch hier regelmäßig zu beobachten.
    Nachweislich brütet in diesem Gebiet in den dort gelegenen Königstannen der Uhu.Abstimmungsergebnis:   10   Stimmen dafür,   4   Stimmen dagegen
  4. Fläche: Große Gemeinheit
    Für die Fläche Große Gemeinheit nordöstlich des Hasselbusches und westlich des Königsgeheges sind das Auftreten des Kranichs und des Schwarzstorches, sowie Weißstorch und Graureiher ebenso zu bewerten wie in der Fläche Börnmoor. Sie werden dort regelmäßig gesichtet.
    Die Graugans nutzt die Grünland- und Ackerflächen als Weideflächen. Der Kiebitz ist hier ansässiger Brutvogel, ebenso die Lerche und Bekassine.
    Der Mäusebussard ist im gesamten Revier als Brutvogel vorhanden und bejagt somit auch diese ausgewiesenen Flächen.
    Die Fläche ist ein wichtiger Äsungsraum und Streifgebiet des Rotwildes.Abstimmungsergebnis:   10   Stimmen dafür,   4   Stimmen dagegen

Abschließend weist die Gemeinde ergänzend darauf hin, dass durch die vorstehenden vier WEF für den Ort Weddelbrook eine Umzingelungswirkung gegeben wäre. Deutlichst wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung der vier WEF den entsprechenden Hinweisen bzw. Festsetzungen des Landschaftsplanes und der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse zur Naherholungsfunktion dieser im Hamburger Randgebiet gelegenen Flächen widerspricht. Ebenfalls wird auf die Lage dieser WEF im Einzugsbereich des Unterzentrums Bad Bramstedt verwiesen.

Abstimmungsergebnis:   10   Stimmen dafür,   4   Stimmen dagegen

Es besteht Einvernehmen, den vorstehenden Beschluss auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.