![]() |
Über die Angelegenheiten der Gemeinde beschließt die Gemeindevertretung.
Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Bürgermeister oder einen Ausschuss übertragen.
Sitzungen der Gemeindevertretung finden in der Regel öffentlich statt. Für bestimmte Bereiche muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Arbeitssitzungen, auf denen keine Beschlüsse gefasst werden, können zur Vorbereitung öffentlicher Sitzungen abgehalten werden.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, dabei werden Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook mit etwas mehr als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat gemäß der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein 11 Vertreterinnen und Vertreter.
Die Aufgaben der Gemeindevertretung sind festgelegt durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins.
Traditionell wird in der Vertretung der Schwerpunkt ausschließlich auf inhaltliche Themen gelegt. Man kann durchaus sagen, dass hier Entscheidungen sachgebunden und nur sehr selten ein Fraktionszwang ersichtlich wird. Es gibt drei Fraktionen in der Vertretung:
- die Freie Wählergemeinschaft Weddelbrook mit 6 Sitzen, zu der auch der Bürgermeister gehört (FWW).
- die Fraktion der CDU mit 3 Sitzen
- die Fraktion der Kommunalen Wählervereinigung Weddelbrook mit 3 Sitzen (KWVW)
